Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02.März 2026

§1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mätzold Motors UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz Am Brookhafen 8 in 25524 Itzehoe - im Folgenden MM genannt und ihren Vertragsparteien. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
  3. Bedient sich eine Vertragspartei eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, finden diese nur Anwendung, soweit sie mit diesen AGB übereinstimmen oder von MM ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag über Reparatur-, Wartungs- oder sonstige Werkleistungen kommt zustande, wenn die Vertragspartei der MM einen Auftrag zur Durchführung bestimmter Arbeiten erteilt und die MM diesen Auftrag ausdrücklich oder konkludent durch Beginn der Arbeiten annimmt.
  2. Kostenvoranschläge sind - sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme des Auftrags durch die MM zustande.
  3. Der Vertrag über die Nutzung der Selbsthilfewerkstatt kommt mit Betreten der Werkstatt und der tatsächlichen Nutzung von Einrichtungen (insbesondere von Hebebühne, Werkzeugen oder Werkstattflächen), auch kurzzeitig, zustande. Mit Beginn der Nutzung erklärt die Vertragspartei verbindlich den Abschluss eines Nutzungsvertrags zu den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die MM.

§3 Angebote und Hinweise

  1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen der MM sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung der MM nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Alle Hinweise, Empfehlungen oder technischen Ratschläge der MM, gleich ob mündlich, schriftlich oder digital, erfolgen unverbindlich.
  3. Die Vertragspartei bleibt für die sachgerechte Umsetzung und eigene Prüfung verantwortlich, insbesondere hinsichtlich technischer und sicherheitsrelevanter Aspekte.
  4. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung solcher Hinweise besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
  2. Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, berechnen sich die Preise für Reparaturen nach Zeitaufwand und Materialeinsatz. Zusätzlich können gesonderte Kosten für Ersatzteile, Materialien oder Sonderleistungen anfallen.
  3. Rechnungen sind sofort nach Lieferung oder Leistungserbringung ohne Abzug fällig und zahlbar per Barzahlung, Kartenzahlung, Nachnahme, Vorauskasse oder nach gesonderter Vereinbarung.
  4. Gegen Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
  5. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  6. Im Verzugsfall betragen die Verzugszinsen: a. für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, b. für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  7. Bei Zahlungsverzug oder Vorliegen von Umständen, die die Kreditwürdigkeit der Vertragspartei wesentlich zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Weitere Mahn- oder Inkassokosten können zusätzlich geltend gemacht werden.
  8. Standgebühren für nicht abgeholte Fahrzeuge oder zur Reparatur abgegebene Bauteile werden ab dem 14. Tag nach Fertigstellung in Höhe von 10€ netto pro Tag erhoben es sei denn, die Nichtabholung beruht auf Umständen, die die Vertragspartei nicht zu vertreten hat.
  9. Nimmt die Vertragspartei im Rahmen der Nutzung der Selbsthilfewerkstatt Leistungen eines Mitarbeiters der MM in Anspruch, sind diese gesondert vergütungspflichtig und werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
  10. Die Nutzung der Hebebühne erfolgt für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum. Überzieht die Vertragspartei die gebuchte Zeit und wird die Hebebühne unmittelbar im Anschluss für einer anderen Vertragspartei oder für eigene Werkstattaufträge benötigt, ist die MM berechtigt, für die überzogene Zeit einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des doppelten vereinbarten Mietpreises je angefangene Stunde zu berechnen. Der Vertragspartei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  11. Vor Nutzung der Selbsthilfewerkstatt kann eine Kaution in Höhe von 100€ verlangt werden. Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der MM aus dem Nutzungsverhältnis, insbesondere zur Abgeltung von Schäden, fehlendem Werkzeug oder nicht ordnungsgemäß zurückgelegtem Werkzeug. Wird das Werkzeug nach Nutzung nicht an seinen ursprünglichen Platz zurückgelegt oder ist der Werkstattbereich nicht aufgeräumt, kann die MM den Aufwand für das Aufräumen und Reinigen durch Mitarbeiter von der Kaution abziehen (betreffend der Wiederherstellung der Ordnung bis höchstens 100€). Die Abrechnung erfolgt je angefangener Stunde nach dem jeweils gültigen Stundensatz der MM. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Werkstattbereichs und Wiederherstellung der Ordnung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden. Die Kaution wird nicht verzinst.

§5 Durchführung von Reparaturen

  1. Die zu reparierende Sache sowie gegebenenfalls bereitgestellte Ersatzteile sind der MM unter Kosten- und Gefahrtragung der Vertragspartei zu liefern. Dies gilt auch für etwaige Transportschäden.
  2. Die MM führt die bei Auftragserteilung festgelegten Arbeiten sorgfaltsgemäß und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch. Die Vertragspartei ist verpflichtet, alle für die Durchführung relevanten Informationen und Besonderheiten der zu reparierenden Sache rechtzeitig mitzuteilen.
  3. Fristen und Termine über die Ausführung von Reparaturarbeiten bedürfen besonderer Vereinbarung. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind - außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - ausgeschlossen.

§6 Selbsthilfewerkstatt

  1. Für das Zustandekommen des Nutzungsvertrags für die Selbsthilfewerkstatt gilt § 2 Abs. 3 dieser AGB.
  2. Die Vertragspartei führt sämtliche Arbeiten an ihren Fahrzeugen eigenverantwortlich und selbstständig durch. Eine Erfolgsschuld seitens der MM wird nicht begründet.
  3. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die MM haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Arbeiten oder Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der MM oder auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Eine fachliche Anleitung oder Beratung erfolgt - sofern angeboten - unverbindlich und ohne Übernahme einer Gewährleistung für das Gelingen der Arbeiten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Arbeiten liegt ausschließlich bei der Vertragspartei.
  5. Die Vertragspartei ist verpflichtet, alle geltenden Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften (im Werkstattbereich ausgehängt) einzuhalten sowie die bereitgestellten Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Für verursachte Schäden an Einrichtungen, Werkzeugen oder Dritten haftet die verursachende Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  6. Im Übrigen gilt § 7 dieser AGB.
  7. Alle Fragen zu Vergütung, Kaution, Mitarbeiterhilfe und Abrechnung gebuchter Hebebühnenzeiten richten sich nach §4. Die MM ist berechtigt, die dortigen Regelungen anzuwenden, insbesondere für die Abrechnung von zusätzlicher Mitarbeiterunterstützung, Überziehung der Hebebühnenzeit und Einbehaltung der Kaution bei Verstößen gegen die Ordnungspflichten.

§7 Verwahrung und Haftung

  1. Die MM übernimmt die Verwahrung von Fahrzeugen, Ersatzteilen oder Werkzeugen nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
  2. Die MM haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit zulässig.
  3. Die MM haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
  4. Für die Nutzung der Selbsthilfewerkstatt gelten ergänzend die Regelungen des § 6.

§8 Mängelansprüche

  1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Ist die Vertragspartei Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  3. Ist die Vertragspartei Unternehmer (§ 14 BGB), beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme.
  4. Die MM ist im Falle eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der MM durch Nachbesserung.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann die Vertragspartei nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Mängelansprüche im Rahmen der Selbsthilfewerkstatt bestehen ausschließlich hinsichtlich solcher Leistungen, die von der MM selbst erbracht wurden. Für Arbeiten, die die Vertragspartei eigenständig durchgeführt hat, übernimmt die MM keine Gewährleistung.
  7. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach § 7 dieser AGB.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der MM.
  2. Ist die Vertragspartei Unternehmer, behält sich die MM das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Eine Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren ist Unternehmern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. In diesem Fall tritt die Vertragspartei bereits jetzt ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an die MM ab. Die MM nimmt die Abtretung an.
  4. Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Namen und im Interesse der MM.

§10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der MM.

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der MM.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirkamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.